Ab 1. Juli 2023 ist Google Universal Analytics Geschichte. Ab dann gibt es nur noch GA4 – Google Analytics 4. Datenschutzrechtlich ist es etwas besser.
Den Beitrag lass ich als “ Momentothek “ einfach stehn, weils zu lustig ist, das zu lesen.

Wie sieht das ganze nun für österreichische Unternehmer aus.
Datenschützer in Deutschland stellen sich quer gegen Google Analytics. Dementsprechend gibt es nun eine ziemlich aufwendige Option, für Deutsche Webseitenbetreiber, Google Analytics gesetzeskonform auf Ihre Unternehmenswebseite einzubinden. Hier die gesamte Anleitung des deutschen Anwalts Dr.Schwenke.
Wir können aufatmen !
Aus österreichischer Sicht stellt sich dieses Problem völlig anders dar. Hier nur die Schlußfolgerung des sehr zu empfehlenden Artikels von Dr.Thomas Schweiger, Google Analytics in Österreich:
….Daraus ist ersichtlich, dass die Verwendung (d.h. die Ermittlung, Speicherung, Auswertung oder Weitergabe) von „indirekt personenbezogenen Daten“, die sich aus der Verwendung von Google Analytics ergeben, in Österreich nach datenschutzrechtlichen Kriterien als zulässig zu beurteilen ist.
Das heißt konkret: die österreichischen Unternehmer müssen im Impressum ihres Webauftrittes nur die Datenschutzerklärung für Goolge Analytics einbauen. Das wars.
Hier ein Musterdisclaimer von e-recht24.de zum Ansehen und auch Herunterladen.

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