Eine vielleicht oft unterschätzte Hürde auf dem Weg in die Selbständigkeit ist für österreichische EPU`s die Krankenversicherung.
Die Beitragshöhe wird nach dem Einkommen bemessen, wobei für alle ein 20%iger Selbstbehalt bleibt.
Auszug, welche Bereiche davon in welcher Höhe betroffen sind:
- 20prozentiger Selbstbehalt bei Arztbesuch
- Ein 50prozentiger Selbstbehalt kommt in der Zahnbehandlung bei Metallgerüstprothesen und kieferorthopädischen Behandlungen zum Tragen
- Rezeptgebühr
- Bei Heilbehelfen werden 28,- Euro als Mindestkostenanteil verrechnet
- bei Brillen und Kontaktlinsen ein solcher von 84,- Euro
- Bei einem Spitalsaufenthalt ist ein Spitalskostenbeitrag von 10,- Euro pro Tag fällig
- Und für die ambulante Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus beträgt der Selbstbehalt pro Quartal und Krankenhaus 20,12 Euro
Quelle: SWV NÖ
Eine Studie vom 17.10.2012, mit einer Rücklaufquote von etwa 22%, hat ergeben, dass sich die Mehrheit für diesen Selbstbehalt ausgesprochen hat.
Quelle: kurier.at : Klares ja zum SVA Selbstbehalt
Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Wien kämpft allerdings für die 60.000 Wiener EPU`s.
Fritz Strobl, in einer Presseaussendung der ots.at:
„Vor allem Eine-Person-Unternehmen und Kleinstunternehmen können sich
den SVA Selbstbehalt nicht leisten und müssen sich angesichts ihrer
finanziellen Lage gründlich überlegen, ob sie eine ärztliche Leistung
in Anspruch nehmen können oder nicht. Die soziale Sicherheit ist ein
kostbares Gut und deshalb muss der Selbstbehalt fallen“, zeigte sich
Fritz Strobl überzeugt und setzte damit ein klares Zeichen für die
60.000 Eine-Person-Unternehmen in Wien.“
Fazit:
Schön, dass sich jemand für die Kleinen einsetzt ! Das gibt auf jeden Fall ein gutes Gefühl..
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